Freitag, 1. März 2024
Mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS) kann ein Mieter nachweisen, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Die Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein regelt das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) dafür dürfen die in diesem Gesetz festgeschriebenen Jahres-Einkommens-Grenzen für Haushalte nicht überschritten werden.